DGB-Kreisverband unterstützt DGB-Forderungen für die Novelle des BBiG
Dingolfing.
Am gestrigen Donnerstag traf sich der DGB-Kreisvorstand Dingolfing-Landau zur routinemäßigen Sitzung im März im Dingolfinger Postbräu. Zur Sitzung konnte DGB-Kreisvorsitzender Manuel Wagner neben den DGB-Kreisvorstandsmitgliedern wieder die DGB-Sekretärin Anja Wessely aus Landshut begrüßen. Wagner informierte, dass die Planungen für die DGB-Maifeier am 1. Mai in der Dingolfinger Stadthalle immer konkreter werden. Als Hauptredner konnte Kurt Haberl, stellvertretender Landesvorsitzender und Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Niederbayern, gewonnen werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der bei der DGB-Sitzung diskutiert wurde, ist die geplante Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) durch die Bundesregierung. Bisher wurde konkret nur die Mindestausbildungsvergütung erwähnt, die eingeführt werden soll. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die betriebliche Berufsausbildung und ist somit das Fundament für die duale Ausbildung, erklärte DGB-Sekretärin Wessely. Das Gesetz definiert den gesamten Rahmen der Ausbildung, etwa den Umfang der Probezeit, Kündigungsfristen, aber auch welche Qualifikationen Ausbilder erfüllen müssen und wie das Prüfwesen organisiert ist. Das BBiG legt zudem fest, wie neue Ausbildungsberufe konzipiert und anerkannt werden können. Das ist mit Blick auf digitale Berufsbilder von entscheidender Bedeutung. Außerdem umfasst das BBiG die Bereiche Fortbildung und berufliche Umschulung. Es gilt seit 1969 und wurde vor 13 Jahren zuletzt überarbeitet.
Der DGB-Ausbildungsreport belegt seit Jahren die Klagen der Auszubildenden in bestimmten Branchen über schlechte Ausbildungsorganisation, geringe Bezahlung und viele Überstunden, so Wessely. Vor allem die schlechte Vergütung in einigen Bereichen ist ein großes Problem. Damit die Ausbildung in allen Bereichen attraktiver wird, fordern DGB und DGB-Jugend seit Jahren eine Mindestausbildungsvergütung. Diese soll 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Vergütung betragen. In einem Positionspapier hat der DGB weitere Aspekte aufgeführt, die bei einer Novellierung berücksichtigt werden sollten. So gelte es klarzustellen, wie Ausbildungsmittel finanziert und Azubis für den Berufsschulunterricht freigestellt werden. Festgelegt werden soll, dass Arbeitgeber Auszubildenden gegenüber, die sie nicht übernehmen wollen, dies drei Monate vorher ankündigen. Auch das Prüfungswesen soll nach Meinung des DGB zukunftsfest gemacht werden. Das Verfahren, wie Prüfungsausschüsse berufen und eingesetzt werden, soll transparenter werden. Eine Novelle müsse die bezahlte Freistellung und den Anspruch auf Weiterbildung der Prüfer konkret verankern.
Denn ohne attraktive Bedingungen lässt sich kein Nachwuchs finden, so DGB-Kreisvorsitzender Wagner. Auch der Anstieg von dual Studierenden stellt eine Herausforderung dar. So gibt es bisher nur unzureichende Qualitätsstandards und Schutzrechte für dual Studierende.