Recht bekommen ohne Prozessrisiko

16. Januar 2019

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ACE-Kreisvorsitzender Dr. Bernd Vilsmeier (re.) informierte sich bei Verbraucherschutzstaatsekretärin Rita Hagl-Kehl MdB (li.) über die Musterfeststellungsklage, die seit dem 01. November 2018 möglich ist.

Auto-Club-Europa (ACE) informiert zur Musterfeststellungsklage

Dingolfing.
Seit dem 1. November 2018 können Verbraucherschutzverbände in einem Musterverfahren alle tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalte feststellen lassen, die für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen relevant sind, erklärte Verbraucherschutzstaatssekretärin am Bundesjustizministerium Rita Hagl-Kehl MdB im Gespräch mit dem Kreisvorsitzenden des Auto-Club-Europa (ACE) Bernd Vilsmeier. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. "Wir haben als SPD durchgesetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht allein großen Konzernen die Stirn bieten müssen. Es bekommt Recht, wer Recht hat und das ohne Prozessrisiko, das ist ein Meilenstein beim Verbraucherschutz", betonte SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Hagl-Kehl weiter.

Für Autofahrer, darunter besonders die VW-Diesel-Fahrer, besonders von Wichtigkeit ist, dass sofort nach Inkrafttreten unseres neuen Gesetzes vom Verbraucherzentrale Bundesverband gegen VW geklagt wurde. Das Gesetz zur Musterfeststellungsklage kam gerade noch rechtzeitig, bevor eine Verjährung eintritt. Gerade unsere vielen Pendler nicht nur in Niederbayern profitieren damit von diesem Gesetz, ergänzte ACE-Kreisvorsitzender Bernd Vilsmeier, denn viele fahren einen VW-Diesel.

Seit dem 26. November können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zur Eintragung in das "Register für Musterfeststellungsklagen" anmelden. Hierzu stellt das Bundesamt für Justiz (BfJ) auf seiner Internetseite "www.bundesjustizamt.de" ein Anmeldeformular zur Verfügung. Das Bundesamt empfiehlt, diese elektronische Möglichkeit zu nutzen, da hierdurch eine schnelle Eintragung möglich ist. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, können das Formular schriftlich anfordern (Anschrift: Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99 – 103, 53113 Bonn). Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage ist grundsätzlich bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins beim Oberlandesgericht Braunschweig möglich. Dieser Termin wird rechtzeitig auf der Internetseite des BfJ bekannt gemacht werden.

Weitere Infos zur Musterfeststellungsklage gegen VW gibt es auf der Internetseite des Verbraucherzentrale Bundesverbands unter "www.musterfeststellungsklagen.de". Kompetente Beratung gibt es auch bei einem der über 500 ACE-Vertrauensanwälte in verkehrsrechtlichen Fragen - eine Erstauskunft ist kostenlos für ACE-Mitglieder.

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