DGB-Kreisvorstand gratulierte Gottfried Aufleger
Dingolfing-Landau.
Zur letzten DGB-Kreisvorstandssitzung in diesem Jahr konnte DGB-Kreisvorsitzender Manuel Wagner gestern Abend wieder viele seiner Vorstandskollegen aus dem DGB-Kreisverband Dingolfing-Landau und den DGB-Organisationssekretär Andreas Bernauer aus Landshut im Dingolfinger Postbräu begrüßen. Als erstes gratulierte Wagner mit einem kleinen Präsent im Namen des DGB seinem Kollegen Gottfried Aufleger aus Mengkofen nachträglich zum 75. Geburtstag sehr herzlich und dankte Gottfried für über fünf Jahrzehnte engagierte Gewerkschaftsarbeit im Dienste seiner Kolleginnen und Kollegen. Wagner wünschte Aufleger noch viel Gesundheit und viele weitere aktive Jahre als Seniorenbeauftragter im DGB-Kreisverband.
DGB-Organisationssekretär Andreas Bernauer freute sich, über ein positive Mitgliederentwicklung im DGB-Kreisverband berichten zu können. Mehr und mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erkennen, dass sie zur Durchsetzung ihrer Forderungen und Rechte sich zusammenschließen müssen. "Denn nur gemeinsam sind wir stark!", so Bernauer. Die zunehmende Digitalisierung in der Arbeitswelt stellt hier eine große Herausforderung dar. Die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit verschwimmen immer mehr, was sich leider in den steigenden Zahlen psychischer Erkrankungen wie dem Burn-Out-Syndrom niederschlagen. Nur als starke Gemeinschaft können die Arbeitnehmer bei der zukünftigen Gestaltung von Mitbestimmung, Qualifizierung, Arbeits- und Gesundheitsschutz Einfluss nehmen.
Diskutiert im DGB-Kreisvorstand wurde der jüngst von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegte erste Gesetzentwurf gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen. Der Entwurf sieht eine Begrenzung der Leiharbeit auf 18 Monate und eine schärfere Prüfung von Arbeitsverhältnissen bei Werkverträgen vor. Die Eindämmung des seit Jahren anhaltenden Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen fordert der DGB seit langem.
Eine erste Schwachstelle der Regelung liegt aber schon darin, dass Dauerarbeitsplätze weiterhin mit Leiharbeitnehmern besetzt werden können. Denn nach 18 Monaten können Leiharbeiter ausgetauscht und durch andere ersetzt werden. Damit kann die gesetzgeberische Absicht, Leiharbeit in feste Arbeitsplätze umzuwandeln, unterlaufen werden. Leider räumt der Gesetzentwurf Betriebsräten statt echter Mitbestimmungsrechte nur erweiterte "Informationsrechte" ein. Ein großes Manko ist sicher, dass die Regelung „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ erst nach neun Monaten greifen soll, denn zu diesem Zeitpunkt sind die meisten Leiharbeitsverhältnisse längst wieder beendet. Für den DGB-Kreisvorstand geht die Reise zwar in die richtige Richtung, aber es muss noch viel getan werden, damit der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen auf Kosten regulärer Arbeitsverhältnisse stärker eingedämmt werden kann.