Noch viel Nachbesserungsbedarf bei CETA!

21. September 2016

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Die bayerische SPD-Generalsekretärin Natascha Kohnen (li.) und der SPD-Kreisvorsitzende Dr. Bernd Vilsmeier (re.) sehen noch viel Nachbesserungsbedarf beim CETA-Abkommen.

SPD-Kreisvorsitzender Bernd Vilsmeier als Delegierter beim SPD-Parteikonvent

Wolfsburg.
„Beim CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada besteht noch viel Nachbesserungsbedarf, bevor es eine Zustimmung geben kann!“, meint der SPD-Kreisvorsitzende Dr. Bernd Vilsmeier, der deshalb als bayerischer Delegierter beim SPD-Parteikonvent am Montag in Wolfsburg gegen den Antrag des SPD-Parteivorstandes gestimmt hat. Man muss aber mit aller Deutlichkeit festhalten, keine andere Partei hat so intensiv über Freihandel diskutiert wie die SPD, keine Partei hat so viele Verbesserungen gegen europäischen Widerstand, besonders der EU-Kommission, durchgesetzt, wie die SPD, so Vilsmeier. Die Bemühungen für noch klarere Regelungen in CETA müssen auf alle Fälle weitergehen, bevor eine Zustimmung überhaupt in Frage kommen kann!

Um das Momentum des noch laufenden Verfahrens mit der Unterstützung der kanadischen Regierung zu nutzen waren insbesondere die SPD-Delegierten aus Bayern der Meinung, dass es weiterhin nötig ist den Druck im Kessel hoch zu halten, um noch weitere Verbesserung und Klarstellungen bei CETA erreichen zu können. Deshalb stimmten zusammen mit allen bayerischen SPD-Delegierten insgesamt ca. 40 Prozent der Delegierten beim Konvent gegen den Antrag des Vorstandes, erklärt Dr. Vilsmeier. Dazu ist notwendig den Druck auf die EU-Kommission weiterhin hochzuhalten, denn diese ist für die Verhandlungen verantwortlich. Und klar ist auch: Das Recht der nationalen Parlamente muss geachtet werden und darf nicht durch die vorläufige Anwendung des Abkommens untergraben werden. Hier tragen nun die SPD-Abgeordneten im Europaparlament und im Deutschen Bundestag ein große Verantwortung.

Besonders folgende Punkte müssen auf jeden Fall vor einer Ratifizierung rechtsverbindlich geregelt werden, bekräftigt Vilsmeier: Keine Sonderrechte für ausländische gegenüber inländischen Investoren beim Investitionsschutz, die Unabhängigkeit der Richter von Investoreneinflüssen muss gesichert werden, bestehende und künftige Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge müssen vom gesamten Abkommen klar ausgenommen sein und Verstöße gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards müssen mit effektiven Sanktionsmöglichkeiten geahndet werden.

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