DGB-Kreisverband Dingolfing-Landau spendet an die Frauenhäuser in Landshut
Landshut.
Der DGB-Kreisverband Dingolfing-Landau unterstützt erneut die Arbeit der Landshuter Frauenhäuser. Aus der Tombola der DGB-Maifeier 2026 in Dingolfing konnten 630 Euro an die Arbeitsgemeinschaft der Frauenhäuser in Landshut, bestehend aus dem Caritasverband (CV) und der Arbeiterwohlfahrt (AWO), durch die beiden DGB-Kreisvorsitzenden Cengiz Kahya und Bernd Vilsmeier übergeben werden. Die Spende nahmen Sarah Haide (Caritas) und Katja Glies (AWO) entgegen.
Im Rahmen der Spendenübergabe informierten die Verantwortlichen über die Situation von Frauen und Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Nach Angaben des Bundeskriminalamts wurden im Jahr 2024 bundesweit über 265.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt. Mehr als 70 Prozent der Betroffenen sind Frauen. Fachleute gehen zudem von einer hohen Dunkelziffer aus, da viele Betroffene aus Scham, Angst oder aufgrund wirtschaftlicher Abhängigkeiten keine Hilfe in Anspruch nehmen oder keine Anzeige erstatten.
Häusliche Gewalt umfasst nicht nur körperliche Übergriffe, sondern auch psychische, sexualisierte, soziale und ökonomische Gewalt. Besonders Trennungs- und Trennungsabsichten stellen häufig eine Phase erhöhter Gefährdung dar. Auch Kinder sind von häuslicher Gewalt stets mitbetroffen – als direkte Opfer oder als Zeuginnen und Zeugen der Gewalt.
Die Landshuter Frauenhäuser sind für die Stadt Landshut sowie die Landkreise Landshut, Dingolfing-Landau und Rottal-Inn zuständig und verfügt derzeit über 15 Schutzplätze. Die Nachfrage nach Schutz und Beratung ist weiterhin hoch. Neben der Aufnahme und Krisenintervention gehören die psychosoziale Begleitung, die Unterstützung bei Behördenangelegenheiten sowie die Nachsorge zu den zentralen Aufgaben der Einrichtung.
Die Finanzierung der Frauenhäuser erfolgt bis zum Ende des Jahre 2026 durch ein Zusammenspiel aus staatlicher Förderung, kommunaler Beteiligung und Eigenmitteln der Träger. Das Gewalthilfegesetz des Bundes sieht ab 20232 einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder vor, der schrittweise umgesetzt wird. Die Finanzierung läuft ab 01.01.2027 über das Sozialministerium.
Die Vertreterinnen der Frauenhäuser betonten zudem die Bedeutung von Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit. Aufklärung und Sensibilisierung in Schulen, Betrieben und der Öffentlichkeit tragen dazu bei, häusliche Gewalt frühzeitig zu erkennen und Betroffene zu ermutigen, Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
„Häusliche Gewalt findet überwiegend im sozialen Nahraum statt. Um Betroffene wirksam schützen zu können, braucht es ein gesellschaftliches Bewusstsein für das Thema und verlässlich finanzierte Hilfestrukturen“, so Sarah Haide und Katja Glies.