Vorstandssitzung des DGB-Kreisverbandes
Dingolfing-Landau.
Seitens der Arbeitgeberverbände und auch aus der CSU gibt es massive Angriffe gegen den gesetzlichen Mindestlohn und gegen die Novellierung der so genannten Arbeitsstättenverordnung. Das ist aus mehreren Gründen irritierend und nicht nachvollziehbar, kritisiert der DGB-Kreisvorsitzende Manuel Wagner, bei der DGB-Kreisvorstandssitzung am vergangenen Donnerstag im Postbräu in Dingolfing. Denn der gesetzliche Mindestlohn wurde mit großer Mehrheit und mit den Stimmen der CDU/CSU im Bundestag beschlossen. Das Gesetz ist nun gerade vier Wochen in Kraft. Arbeitsministerin Andrea Nahles hat bei der Erarbeitung des Mindestlohngesetzes einen intensiven Dialog mit Arbeitgebern und Gewerkschaften geführt, um praktische Probleme bei der Einführung zu lösen. Und sie hat in dieser Woche angekündigt, diesen Dialog mit Wirtschaft, Gewerkschaften und Vereinen dort fortzusetzen, wo es nötig ist.
Es geht nicht darum, bürokratische Hindernisse aufzubauen und die Wirtschaft damit unnötig zu belasten. Es geht darum, dass gesetzliche Regeln zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping und gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen auch kontrolliert werden müssen, stellte der DGB-Kreisvorsitzende Wagner fest. Schließlich käme auch niemand auf die Idee, Verkehrsregeln, die der Vermeidung von Unfällen dienen, als bürokratisches Monster zu bezeichnen.
Im Landkreis Dingolfing-Landau profitieren etwa 2.000 Vollzeitbeschäftigte vom gesetzlichen Mindestlohn, niederbayernweit sind es ungefähr 24.000, bilanzierte DGB-Sekretär Andreas Bernauer. Auch etwa 130.000 geringfügig Beschäftigte müssten positive Auswirkungen spüren, zwar als sog. 450 €-Kräfte nicht im Geldbeutel, aber bei der Arbeitszeit, die meist sinken dürfte. Besonders profitieren Frauen vom Mindestlohn, da zwei Drittel der Beschäftigten im Niedriglohnsektor Frauen sind.
Es gibt immer wieder Fälle, bei denen Arbeitgeber Mindestlöhne zahlen, Arbeitnehmer aber viel länger dafür arbeiten müssen. Diese Erfahrungen hat der Deutsche Gewerkschaftsbund gemacht, der eine Mindestlohnhotline eingerichtet hat. Die DGB-Mindestlohn-Hotline ist unter 0391-4088003 erreichbar. Deshalb sind klar Regeln und deren Kontrolle unbedingt notwendig, so Wagner.
Besonders absurd ist, wenn die CDU und CSU die Regelung für abschließbare Schränke für alle Beschäftigte kritisiert, so Wagner. Denn diese Regelung stand nicht im Entwurf des Arbeitsministeriums. Sie wurde vielmehr vom sächsischen CDU-Ministerpräsidenten und stellvertretenden CDU-Bundesvorsitzenden Tillich in den Bundesrat eingebracht und dort verabschiedet. Es ist daher geradezu lächerlich, wenn jetzt gerade die Union diesen Punkt kritisiert, der erst über ein CDU-regiertes Land überhaupt Eingang in die Verordnung gefunden hat.
Darüber hinaus diskutierte der DGB-Kreisvorstand die Planung für 2015 und wies auf die gemeinsame Veranstaltung mit der IG Metall am 11. Februar im Postbräu in Dingolfing hin.