SPD-Positionen präsentiert
Dingolfing-Landau.
Beim Straubinger Bürgerfest am vergangenen Wochenende präsentierte der Veterinärmediziner Dr. med. vet. Bernd Vilsmeier, SPD-Kreisvorsitzender Dingolfing-Landau und Landtagskandidat in Dingolfing, die Positionen der bayerischen SPD für mehr Tierschutz. Auf Einladung des Tierschutzvereins Straubing und Umgebung besuchte Dr. Vilsmeier begleitet vom Straubinger SPD-Stadtverbandsvorsitzenden und Stadtrat Peter Stranninger und der SPD-Kreisvorsitzenden und Kreisrätin von Landshut, Ruth Müller, den Infostand des Tierschutzvereins am Straubinger Stadtplatz.
Die wesentlichen Positionen hatte Dr. Bernd Vilsmeier, der in seiner Doktorarbeit für Ersatzmethoden bei Tierversuchen gearbeitet hat, auf einem kleinen Flugblatt zusammengefasst. Die SPD fordert noch mehr Engagement bei der Reduzierung von Tierversuchen, um die so genannten 3-R (reduce, refine, replace = reduzieren, verbessern, ersetzen) voranzutreiben. Dazu gehört eine Novelle des Tierschutzgesetzes und der Versuchstierverordnung.
Ein weiteres wichtiges Projekt ist die Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen, das es in Bremen schon gibt und in Nordrhein-Westfalen auf dem Weg ist. So können die Tierschutzorganisation ihren Sachverstand besser einbringen. Dazu gehört auch eine bessere Unterstützung der Tierheime und ein Netz von Tierauffangstationen, damit der Tierschutz funktionieren kann.
Bei der Nutztierhaltung müssen wir die Landwirtschaft bei Verbesserungen in der Tierhaltung unterstützen, denn nur gut gehaltene und gesunde Tiere erbringen qualitativ hochwertige Lebensmittel und so ausreichendes Einkommen für unsere Bauern. Auch die Lebendtiertransporte insbesondere zum Schlachten müssen auf das notwendige Maß eingeschränkt werden. Besondere Anstrengungen hierzu müssen mit einem entsprechenden Tierwohllabel belohnt werden.
Um die bäuerliche Landwirtschaft vor Ort zu stärken muss unbedingt die Privilegierung im Baugesetzbuch eingeschränkt werden, damit unsere bäuerlichen Familienbetriebe nicht von extrem großen gewerblichen Massentierhaltungen verdrängt werden. Eine erste Richtschnur können hier die Vorgaben des Bundes-Immissionschutzgesetzes bieten.