Landwirtschaft systemrelevant für Niederbayern

02. April 2020

Florian Pronold: Soforthilfen für Landwirte können jetzt abgerufen werden.

Landau/Isar - Berlin.
Die Lebensmittelversorgungsketten müssen während der Corona-Pandemie dringend aufrecht erhalten bleiben. Der Selbstversorgungsgrad bei Grundnahrungsmittel wie Kartoffeln, Schweinefleisch, Getreide und Käse liegt in Deutschland bei 100 Prozent. Darum ist wichtig, dass der Rettungsschirm der Bundesregierung auch die Landwirte extra berücksichtigt. Florian Pronold: „Was jetzt nicht gesät, geerntet, verarbeitet und transportiert wird, fehlt am Ende zur Versorgung unserer Bevölkerung. Genauso, wenn die Milchbetriebe jetzt nicht weiter produzieren können. Gerade in Niederbayern profitieren viele kleine Betriebe schnell von den Bundeshilfen.“

„Wir haben schnelle und effektive Lösungen beschlossen, die sofort greifen. Sowohl bei finanziellen Problemen, wie auch beim Engpass an Arbeitskräften unterstützen wir die Landwirte. Hilfen können ab sofort abgerufen werden, “ so Pronold. Finanzielle Hilfen bekommen landwirtschaftliche Betreibe bis zu 10 Mitarbeitern schnell durch das Bundesprogramm „Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbständige". Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten.

Außerdem können Landwirte sofort bei ihrer Hausbank ein Liquiditätsdarlehen beantragen, das im ersten Jahr tilgungsfrei ist. Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus. Landwirte, die die Pacht aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nicht zahlen können, dürfen nicht gekündigt werden.

Schnelle Lösungen gibt es auch für die Probleme der mangelnden Erntehelfer. Saisonarbeitskräfte dürfen künftig 115 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigt werden und nicht nur 70 Tage. Ausländische Hilfskräfte, die bereits in Deutschland sind, können so die fehlenden Saisonkräfte zur Überbrückung ausgleichen. Nebeneinkünfte aus der Landwirtschaft werden während der Corona-Krise nicht auf das Kurzarbeitergeld und die Rente angerechnet. Zuverdienste bis zur Höhe des bisherigen Lohns sind erlaubt. Arbeitszeiten können befristet flexibler gehandhabt werden.

Weitere Informationen zu den verabschiedeten Solidaritätsprogrammen finden Sie unter: https://florianpronold.de/

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