SPD-Kreisverband unterstützt erneute Kandidatur des Parlamentarischen Staatsekretärs
Dingolfing-Landau.
Mit einem einstimmigen Votum des SPD-Kreisvorstandes Dingolfing-Landau geht der Parlamentarische Staatssekretär und somit einziges Mitglied der derzeitigen Bundesregierung aus Niederbayern, Florian Pronold MdB, in die SPD-Bundeswahlkreiskonferenz am 08. Oktober in Malgersdorf/Heilmfurt. Dafür stimmte der SPD-Kreisvorstand mit seinem Vorsitzenden Dr. Bernd Vilsmeier und Landrat Heinrich Trapp.
Pronold gab noch einen ausführlichen Bericht vom SPD-Parteikonvent in Wolfsburg. Er meint, dass es der SPD mit ihrem Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel gelungen sei, dass das eigentlich schon ausverhandelte Ceta-Abkommen nochmals aufgeschnürt nachverhandelt wurde. Bei Schwarz-Gelben war dieses Thema schon durch.
SPD-Kreisvorsitzender Vilsmeier, der als Delegierter beim Konvent dem Antrag nicht zustimmen konnte, ist der Meinung, dass man die Dynamik aus den Nachverhandlungen weiter nutzen soll, um aus dem Abkommen noch weiter Verbesserungen und Klarstellungen herauszuholen, damit der Handel möglichst frei, aber auch gerecht zum Wohle der Menschen und nicht nur der Konzerne ablaufen kann.
Wichtig ist: Die privaten Schiedsgerichten sind vom Tisch und es wird ein öffentlich-rechtlich organisierter Investitionsgerichtshof eingerichtet. Damit wird das alte ISDS System mit privaten Schiedsgerichten überwunden. Dies ist ein großer Fortschritt. Gemeinsames Ziel ist die Einrichtung eines internationalen Investitionsgerichtshofs. Es sollen transparentere Verfahren geschaffen und zugleich die Rechtsstandards des Investitionsschutzes sehr eng und deutlich präziser und klarer als bisher gefasst. Gleichwohl werden wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im weiteren parlamentarischen Prozess weiter intensiv prüfen, so Pronold, ob die erfolgten Präzisierungen bereits ausreichend sind.
Und Ceta wird als gemischtes Abkommen eingestuft - das heißt neben dem Europäischen Parlament müssen auch alle nationalen Parlamente, in Deutschland Bundestag und Bundesrat, es beraten und ratifizieren.
Mit Blick auf die Zusammenarbeit zwischen der EU und Kanada in Fragen der Standardsetzung und Regulierung (so genannte regulatorische Kooperation zur gegenseitigen Anerkennung von Normen und Standards) haben wir in unseren Beschlüssen festgelegt, dass hierdurch der politische Gestaltungsspielraum von Parlamenten und Regierungen nicht eingeschränkt werden darf. Der Ceta-Vertrag sieht eine regulatorische Kooperation auf freiwilliger Basis und ohne bindende Wirkung auf parlamentarische Entscheidungen vor. Er betont zudem das „right to regulate“ der Vertragsparteien, also die klare Festlegung, dass die demokratische Entscheidungshoheit der Parlamente in vollem Umfang gesichert ist.