Informationsveranstaltung des DGB-Kreisverbandes und der IG Metall Dingolfing
Dingolfing-Landau.
"Was bedeutet das Mindestlohngesetz", das war der Titel der Informationsveranstaltung des Kreisverbandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Dingolfing-Landau und der IG Metall-Nebenstelle Dingolfing. Als Referent konnte dazu der DGB-Organisationssekretär Andreas Bernauer aus Landshut gewonnen werden. Zu der Veranstaltung konnte DGBKreisvorsitzender Manuel Wagner Inge Kolbeck und Thomas Zitzelsberger von der IG Metall-Nebenstelle Dingolfing, einige Betriebsräte von BMW, den ehem. DGB-Kreisvorsitzenden Sepp Menrath, die DGB-Kreisvorstandsmitglieder Rudi Werner, Gottfried Aufleger und Kreisrat und SPD-Kreisvorsitzenden Dr. Bernd Vilsmeier begrüßen.
Deutschland war so ziemlich das letzte Land in der EU, das weder einen gesetzlichen, noch einen flächendeckenden tariflichen Mindestlohn hatte, erläuterte Bernauer. Schon 1944 in Luxemburg und 1950 in Frankreich wurden Mindestlöhne eingeführt. In Deutschland gab es erste Diskussionen ab 2001, weil die Tarifbindung durch Tarifflucht bei den Arbeitgebern bei den Arbeitnehmern auf ca. 30 % abgesunken war und sich aufgrund der Hartz-Reformen der Niedriglohnsektor enorm ausgeweitet hat.
Seit 1.1. 2015 gilt jetzt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Leider gibt es aber einige Ausnahmen und Übergangsfristen, die insbesondere auf Forderungen von CDU und CSU zurückgehen, so Bernauer, die moralisch und auch verfassungsrechtlich umstritten sind. Diese betreffen unter 18-jährige, Langzeitarbeitslose, Praktikanten, Saisonarbeitskräfte, Zeitungszusteller und Strafgefangene.
Vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren etwa 4 Millionen Arbeitnehmer, ohne die Ausnahmen wären es sogar 7 Millionen. In Niederbayern sind es knapp 25.000 Vollzeitbeschäftigte, im Landkreis DGF an die 2.000. Weiterhin dürften die etwa 137.000 Teilzeitbeschäftigten in Niederbayern, davon 91.000 Frauen, und die 130.000 Mini-Jobber, davon knapp 13.000 im Landkreis DGF den Mindestlohn spüren. Bernauer erläuterte detailliert welche Entgeltleistungen und Zahlungen auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen. Jedenfalls darf sich das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht nachteilig für den Arbeitnehmer verändern.
Gute Argument für den Mindestlohn sind: Verhindert extreme Lohn- und Altersarmut, entlastet die öffentlichen Haushalte, schafft würdigere Arbeitsbedingungen, sorgt für fairen Wettbewerb und Gerechtigkeit, fördert Gleichberechtigung und kurbelt die Binnenwirtschaft an, so Bernauer.
Allein 2013 wurden 12,6 Milliarden Euro für Lohnaufstockungen ausgegeben. Der Mindestlohn unterstützt die Tarifautonomie dort, wo die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer und Gewerkschaft zu schwach ist. Auch das Gerede vom vermeintlichen Bürokratiewahnsinn, insbesondere in der CSU, entbehrt jeglicher Grundlage, denn bisher galten schon Aufzeichnungspflichten für die Rente. Nur für die, die sich bisher nicht an die geltenden Regeln gehalten haben, wird es schwieriger, damit der Ehrliche und Anständige nicht länger der Dumme ist. Und eine Verlagerung von Arbeitsplätzen ist ebenfalls nicht zu befürchten, da die betroffenen Niedriglohnbranchen zumeist ortsgebundene Dienstleistungen sind.
Für eine effektive Kontrolle fehlen aber noch neue 1.600 Stellen beim Zoll und ein Verbandsklagerecht, damit "kreative" Umgehungen des Mindestlohns verhindert werden können. Hilfe und Informationen dazu gibt's beim DGB und bei den Einzelgewerkschaften, so Bernauer.