Das muss das Mindeste sein!

27. Januar 2021

DGB-Kreisverband fordert Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro

Dingolfing-Landau.
Wie der DGB Bayern fordert auch der DGB-Kreisverband Dingolfing-Landau eine zügige Anhebung der gesetzlichen Lohnuntergrenze von jetzt 9,35 Euro auf mindestens zwölf Euro pro Arbeitsstunde, so sein Vorsitzender Manuel Wagner. Viele Beschäftigte im Freistaat und auch im Landkreis Dingolfing-Landau würden davon profitieren, wie eine neue Auswertung des DGB zeigt. Demnach verdienen in Bayern 22,5 Prozent und in Dingolfing-Landau ca. 12,2 Prozent in der Beschäftigten noch immer unter 12 Euro in der Stunde. Besonders Frauen sind von niedrigen Löhnen betroffen, 30,1 Prozent von ihnen erhalten im Freistaat weniger als 12 Euro pro Stunde, erklärt DGB-Vorsitzender Wagner.

Löhne unter 12 Euro müssen der Vergangenheit angehören, fordert Wagner zusammen mit der DGB-Kreisvorstandschaft. Sie erzeugen Erwerbsarmut und nehmen vielen Beschäftigten im Niedriglohnsektor die Möglichkeit einer ausreichenden Rente im Alter. Ein politischer Kurswechsel ist überfällig, um die Tarifbindung wieder zu erhöhen und den Mindestlohn einmalig im Niveau deutlich anzuheben. Der Freistaat Bayern mit seiner Staatsregierung muss die aktuelle Evaluierung des Mindestlohngesetzes nutzen, um im Bundesrat Druck zu machen für eine zügige Anhebung auf 12 Euro pro Stunde durch den Gesetzgeber - und zwar noch in dieser Legislaturperiode, verlangt Wagner.

Die Auswertung des DGB basiert auf der neuesten verfügbaren Verdienststrukturerhebung (VSE2018) des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2020. Zuvor hatte bereits Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gefordert, den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde anzuheben.

Arbeiten muss sich wieder lohnen, Löhne unter 12 Euro sind Menschenunwürdig, respektlos und nicht gerechtfertigt so der DGB Kreisverband Dingolfing-Landau. Und damit ist eine Armut im Alter vorprogrammiert und stellt eine unzulässige Subventionierung von Hungerlöhnen auf Kosten der Allgemeinheit dar. Denn mit dem derzeitigen Mindestlohn von 9,35 Euro ist keine Rente an oder über der Armutsgrenze erreichbar. Die derzeitige Corona-Krise hat zudem deutlich aufgezeigt, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in vielen so genannten "krisenwichtigen" Branchen, wie zum Beispiel im Einzelhandel, im Hygiene- und Reinigungsgewerbe, bei den Paketzustellern oder auch in der Gastronomie, von zu niedrigen Löhnen betroffen sind. Dies ist eine Schande für unsere viel gelobte "Soziale Marktwirtschaft" in Deutschland im 21. Jahrhundert, kritisiert der DGB-Kreisvorsitzender Wagner.

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