Abschlagsfrei in Rente mit 63

03. Dezember 2014

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DGB-Kreisvorsitzender Manuel Wagner (mi.) und DGB-Organisationssekretär Andreas Bernauer (re.) begrüßten Manfred Steibl (li.) von der Deutschen Rentenversicherung zum DGB-Informationsabend über die "abschlagsfreie Rente mit 63".

Volles Haus bei DGB-Informationsveranstaltung am 26.11. in Landau
Experte Manfred Steibl erklärte neues Rentenpaket umfassend

Dingolfing-Landau.
Wer profitiert überhaupt von den neuen Regelungen, Was beinhaltet das neue Rentenpaket für Frauen (Mütterrente)?: Auf ein großes Echo ist die gewerkschaftspolitische Informationsveranstaltung des DGB-Kreisverbands Dingolfing-Landau zum Thema "Abschlagsfreie Rente mit 63" gestoßen, was der volle Saal im Gasthaus Oberer Krieger in Landau deutlich unterstrich. Der DGB-Kreisvorsitzende Manuel Wagner konnte dazu den DGB Organisationssekretär Andreas Bernauer und Manfred Steibl von der Deutschen Rentenversicherung aus Landshut willkommen heißen.

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Der DGB-Kreisverband Dingolfing-Landau konnte zum DGB-Infoabend ein volles Haus beim Oberen Krieger in Landau begrüßen.

„Wer 45 Jahre lang Beiträge eingezahlt hat, kann ab 63 gehen - ohne Abschläge. Das ist keine überzogene Forderung, sondern eine Frage der Gerechtigkeit!", so Bernauer. „Allerdings ist das nur ein Teilerfolg, denn das Rentenniveau wird bis zum Jahr 2030 womöglich auf 43% sinken und Menschen werden von Altersarmut bedroht sein. Als DGB fordern wir eine solidarische Rentenpolitik, mit Altersbezügen, von denen man leben kann und Wahlmöglichkeiten für einen flexiblen Altersübergang, statt der starren Rente mit 67.“

Das Wort erhielt nun Manfred Steibl, der Rentenexperte der Deutschen Rentenversicherung. Wer mit 63 die Rente ohne Abschlagszahlungen in Anspruch nehmen will, muss dem Mindestalter auch die Wartezeit von 45 Beitragsjahren erfüllen, erklärte der Referent. Dabei werde das Arbeitslosengeld, das evtl. in den letzten beiden Berufsjahren bezogen wurde, nur in Ausnahmefällen wie einer Betriebsaufgabe oder Insolvenz des Arbeitgebers mit angerechnet.

Der Jahrgang ist entscheidend

Die Rente mit 63 gibt es allerdings nur für Personen die bis 1952 geboren sind. Für Personen die von 1953 bis 1963 zu Welt kamen hebt sich die Altersgrenze pro Geburtsjahr um zwei Monate. Das hat zur Folge, dass 1964 Geborene erst ab dem 65. Lebensjahr in den Genuss der Rente ohne Abschlag nach einer Wartezeit von 45 Beitragsjahren kommen. Gerade Frauen können die 45 Jahre voll bekommen, so Steibl, denn Kindererziehungs- und Ausbildungszeiten, Beschäftigung im Ausland, Pflege oder freiwillige Pflichtbeiträge würden angerechnet. Was nicht zählt, seien Zeiten des Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Arbeitslosenhilfe, die Pflichtbeitragszahlungen durch Leistungen vom Arbeitsamt aus den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, die Zeiten und Anwartschaften aus dem Versorgungsrecht und Rentensplitting, die Anrechnungszeiten auf schulische Ausbildung sowie die Zeiten ohne zugrunde liegenden Leistungsbezug wie etwa die der Ausbildungsplatzsuche oder der Arbeitslosenzeit ohne Leistungsbezug.

Gesetz zur Leistungsverbesserung

Die Anhebung der Altersgrenze gilt auch für schwer behinderte Personen (mind. 50%). Allerdings können sie, laut Rentenversicherung wenn sie das Mindestalter erreicht haben schon mit 35 Beitragsjahren ohne Abschlagszahlung in Rente gehen. Steibl informierte auch über das neue Leistungsverbesserungsgesetz, demzufolge es rückwirkend ab 1. Juli die „Mütterrente“ für alle gibt, die vor 1992 Kinder bekommen haben. Während es bisher monatlich 28 Euro je Kind gab, sind es jetzt 672 Euro im Jahr. Dies habe aber Auswirkungen auf das Einkommen: Bezieht beispielsweise eine Frau Witwenrente, könne Geld abgezogen werden. Der Rentenexperte riet Müttern die noch keine Rente erhalten haben, sich über ihren Rentenanspruch in den Beratungsstellen zu informieren. Der Begriff „Mütterrente“ ist eigentlich ein irreführender. Denn hierbei handelt es sich schlicht um einen Zuschlag an Entgeltpunkten für geleistete Kindererziehung. Somit können auch Männer in den Genuss dieser Regelung kommen.

In der Diskussion ging es um Fragen zu Altersteilzeitverträgen, Hinzuverdienst oder Sperrzeiten bei Arbeitslosigkeit. Wer über die Regelarbeitszeit hinaus arbeitet, erhalte einen Bonus, sagte Rentenexperte Steibl und empfahl, sich auf alle Fälle Rentenauskunft einzuholen und regelmäßig zu prüfen, ob alle versicherungsrelevanten Zeiten auf ihrem Rentenkonto gespeichert sind. Die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung bietet jeden Mittwoch von 9 bis 16 Uhr in der AOK Dingolfing, Spitalplatz 3, kostenlose, persönliche Beratung an. Eine Terminvereinbarung ist empfehlenswert unter der Tel.-Nr. 0800 / 6789 100. Online-Anfragen sind unter www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de möglich oder am Bürgertelefon: 0800 / 1000 48015 (kostenlos).

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