Vorstandssitzung des DGB-Kreisverbandes
Dingolfing.
„Seit gut 100 Tagen gilt nun der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland, das heißt nicht nur mehr Geld für mehr als 2.000 Vollzeitbeschäftigte und noch mehr geringfügig Beschäftigte, die meisten davon sind Frauen, im Landkreis“, so DGB-Kreisvorsitzender Manuel Wagner, „das heißt auch mehr Gerechtigkeit und Wertschätzung der geleisteten Arbeit dieser Arbeitnehmer“. Doch seitens der Arbeitgeberverbände und besonders aus der CSU gibt es ein massives Trommelfeuer gegen den gesetzlichen Mindestlohn. Das ist aus mehreren Gründen irritierend und nicht nachvollziehbar, kritisierte der DGB-Kreisvorsitzende Wagner, bei der DGB-Kreisvorstandssitzung am gestrigen Donnerstag im Postbräu in Dingolfing. Denn der gesetzliche Mindestlohn wurde mit großer Mehrheit und auch mit den Stimmen der CSU im Bundestag beschlossen.
Sogar die Bayerische Staatsregierung bewegt sich in illegales Fahrwasser, in dem die Bayerische Wirtschaftsministerin die Kontrollen des Mindestlohns aussetzen und die Bayerische Sozialministerin umfangreiche Änderungen am Gesetz will, um die angebliche überbordende Bürokratie zu verringern. Dabei ist jedem klar, dass die Arbeitszeit aufgezeichnet und kontrolliert werden muss, wenn der Mindestlohn funktionieren soll, so Wagner. Und ein sorgfältig wirtschaftender Betrieb hat dies sicher schon immer ordentlich gemacht, denn jeder Meister und Unternehmer muss ja wissen, wer wann wo von seinem Mitarbeitern was macht, um die Arbeit akkurat organisieren zu können.
Die vom Mindestlohngesetz geforderte Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit kann man nun wahrlich nicht als „überbordende Bürokratie“ geißeln, das kann jeder ganz einfach und unbürokratisch handschriftlich auf einem Blatt Papier mit Datum und Unterschrift schaffen – das ist ja auch für eine gewissenhafte Lohnbuchhaltung notwendig. Und dies gilt auch nur in den nach dem Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz festgelegten Branchen, in denen schon bisher die meisten Verstöße gegen Arbeitsvorschriften festgestellt worden sind. Auffallend ist allerdings, dass sich durch die bessere Dokumentation zeigt, dass in vielen Fällen schon lange gültige gesetzliche Regelungen, wie z. B. das Arbeitszeitgesetz unterlaufen werden. Darin steht, dass der Arbeitstag 8 Stunden hat und man nicht länger als 10 Stunden pro Tag arbeiten darf - in begründeten Einzelfällen mit Sondergenehmigung auch 12 Stunden. Auch der Schwellenwert von Euro 2.598 macht so Sinn, denn das ist der Mindestlohn für einen Arbeitnehmer, der die maximal mögliche Stundenzahl von 348 Stunden pro Monat arbeitet.
Damit ist die Kontrolle des Mindestlohns effizient und praxistauglich, so Wagner. Leider wollen Arbeitgeberverbände und leider auch die CSU das Mindestlohngesetz wieder aufweichen, anscheinend um hier zweifelhafte Praktiken weiter durchgehen zu lassen. Das geht aber auf Kosten anständiger Betriebe und Arbeitgeber und deren Arbeitnehmer, die sich an die gültigen Regeln halten und ihre Arbeitnehmer anständig behandeln und bezahlen. „Aber es kann nicht sein, dass der Ehrliche der Dumme ist“, darin ist sich der DGB-Kreisvorstand einig.